Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren ab 17 – So geht’s!
Du kannst es kaum erwarten, endlich Auto zu fahren? Mit dem begleiteten Fahren ab 17 (BF17) hast du die Möglichkeit, schon ein Jahr früher als sonst ins Auto zu steigen – und das ganz legal und sicher! Wir zeigen dir, wie das funktioniert und was du beachten musst.
Was ist begleitetes Fahren ab 17?
Das begleitete Fahren ist ein Modell, bei dem Jugendliche schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BEerwerben können – allerdings mit einer eingetragenen Begleitperson an ihrer Seite. So sammelst du wertvolle Fahrerfahrung, bevor du mit 18 allein unterwegs bist.
Voraussetzungen für BF17
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Mindestalter: 16 ½ Jahre bei Beginn der Ausbildung
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Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
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Praxisprüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
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Nach bestandener Prüfung: Erhalt der “Prüfbescheinigung” – kein Kartenführerschein
Die Begleitperson – Wer darf mitfahren?
Damit du sicher unterwegs bist, gibt es klare Regeln für deine Begleitperson:
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Mindestens 30 Jahre alt
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Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
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Muss vorab bei der Führerscheinstelle angemeldet und auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein
Wichtig: Die Begleitperson darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen, sondern steht dir beratend zur Seite.
Was passiert mit 18?
Mit deinem 18. Geburtstag endet das begleitete Fahren automatisch. Ab diesem Zeitpunkt darfst du allein fahren – dafür musst du lediglich deinen regulären Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.
Deine Vorteile im Überblick
✅ Früher selbst fahren
✅ Mehr Fahrpraxis vor dem Alleinfahren
✅ Geringeres Unfallrisiko durch begleitete Fahrten
✅ Oft geringere Versicherungsbeiträge nach BF17
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