auto-führerschein
B197-Führerschein
Häufig gestellte fragen
Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.
Was darf mit der Klasse B gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.
Theorieunterricht
Es müssen besucht werden:
- 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
- 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
- Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Praktische Ausbildung / Fahrstunden absolvieren
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild jüngeren Datums
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
- Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:
- Führerscheinkopie der Begleitpersonen
- BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
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